Freiheit sichern – Rechtsstaat durchsetzen
Mit dem durch den Sächsischen Landtag beschlossenen Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen wird ein neues und zeitgemäßes Gesetz für die sächsische Polizei geschaffen und bestehende Sicherheitslücken im Freistaat Sachsen geschlossen. Damit wird die Handlungsfähigkeit der Polizei auch bei wachsender Gefahr durch Terror und Kriminalität auf hohem Niveau sichergestellt.
Das neue Gesetz gibt der Polizei die notwendigen Instrumente an die Hand und verbessert den Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten im Einsatz deutlich. Daneben werden die Vorgaben der Europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt: Bürgerrechte und der Datenschutz werden gestärkt.
Die umfassende Reform führt zu einer Vielzahl von Änderungen und Neuerungen in der polizeilichen Praxis. Für die erforderlichen Anpassungen in der täglichen Praxis und zur Sicherstellung der Aus- und Fortbildung aller Polizeibediensteten ist ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2020 vorgesehen.